Rechtsprechung
   VG Ansbach, 27.01.2011 - AN 10 S 10.30301, AN 10 K 10.30302   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,67758
VG Ansbach, 27.01.2011 - AN 10 S 10.30301, AN 10 K 10.30302 (https://dejure.org/2011,67758)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27.01.2011 - AN 10 S 10.30301, AN 10 K 10.30302 (https://dejure.org/2011,67758)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - AN 10 S 10.30301, AN 10 K 10.30302 (https://dejure.org/2011,67758)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,67758) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylbewerberin (Russische Förderation); keine asylrelevanten Verfolgungsmaßnahmen und Abschiebungsverbote dargelegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2011 - AN 10 S 10.30301
    Diese Gruppenbetroffenheit im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG sperrt - grundsätzlich - die Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG vom 17.10.1995 -9 C 9/95 und vom 12.7.2001 - 1 C 2/01 für die insoweit vergleichbare Rechtslage unter Geltung von § 53 Abs. 6 AuslG).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2011 - AN 10 S 10.30301
    Im vorliegenden Fall sind nach erschöpfender Prüfung des Sachverhalts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.5.1984, NJW 1984, 2028 ff.) keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides des Bundesamtes vom 22. Juli 2010 vorhanden.
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2011 - AN 10 S 10.30301
    Diese Gruppenbetroffenheit im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG sperrt - grundsätzlich - die Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG vom 17.10.1995 -9 C 9/95 und vom 12.7.2001 - 1 C 2/01 für die insoweit vergleichbare Rechtslage unter Geltung von § 53 Abs. 6 AuslG).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2011 - AN 10 S 10.30301
    Ein Fall einer extremen Gefährdung, welcher in verfassungskonformer Auslegung von § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG die Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG dennoch erlauben würde, liegt nicht vor (vgl. BVerwG vom 18.12.1998 - 9 C 4/98), da nichts darauf hindeutet, dass alsbald nach der Rückkehr mit dem sicheren Tod oder schwersten Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit zu rechnen ist (vgl. hierzu zusammenfassend BVerwG vom 8.12.1998 - 9 C 4/98 InfAuslR 1999, 266, 268 vorletzter Absatz).
  • VGH Bayern, 18.08.2010 - 2 ZB 08.30031

    Herkunftsland: Aserbeidschan

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2011 - AN 10 S 10.30301
    Über inlandsbezogenen Abschiebungshindernisse - wie beispielweise das Recht auf Wahrung des Familienlebens aus Art. 6 GG -, die möglicherweise aufgrund der Geburt des Kindes der Antragstellerin im Raum stehen, entscheidet nicht das Bundesamt, sondern die zuständige Ausländerbehörde (vgl. BayVGH vom 18.08.2010, 2 ZB 08.30031 m.w.N.), so dass hierauf im vorliegenden Verfahren nicht näher eingegangen zu werden braucht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht